AGB Fa. Vollbrecht Transporte, Inh. J. Ruhnke e.K. - Seite 3
  1. noch: Besondere Haftungsausschlussgründe
    • natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb, Austrocknen, normaler Schwund oder Auslaufen, erleidet;
    • vereinbarte oder der Übung entsprechende Verwendung von offenen, nicht mit Planen gedeckten Fahrzeugen oder Verladung auf Deck.
    Der Auftraggeber ist verpflichtet empfindliches und hochwertiges Umzugsgut (z.B. Waschmaschinen, Hifi – Anlagen, antike Möbel, Kunst- und Designobjekte), welches besonders schadensgeneigt ist, besonders zu verpacken und zu kennzeichnen.
    Dem Auftraggeber bleibt das Recht unbenommen, eine weitergehende Haftung zu vereinbaren oder das Gut zu versichern.
  2. Haftung des Absenders
    Der Absender hat dem Auftraggeber, auch wenn ihn kein Verschulden trifft Schäden und Aufwendungen zu ersetzen, die verursacht werden durch
    • ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung,
    • Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der in den Frachtbrief aufgenommenen Angaben,
    • Unterlassen der Mitteilung über die Gefährlichkeit des Gutes oder
    • Fehler, Unvollständigkeit, oder Unrichtigkeit der notwendigen Begleitpapiere oder Auskünfte.
    Für Schäden an Transportgütern haftet der Absender aber nur bis zu einem Betrag von EUR 8,33 je Kilogramm Fracht.
    Für Schäden an Umzugsgütern haftet der Absender aber nur bis zu 620,00 €/m? Laderaum der Erfüllung nötig ist.
    Ist der Absender ein Verbraucher, so besteht eine Schaden- oder Aufwendungsersatzpflicht nur soweit ihn ein Verschulden trifft.
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