AGB Fa. Vollbrecht Transporte, Inh. J. Ruhnke e.K. - Seite 2
  1. Haftung
    Eine Haftung des Auftragnehmers für Schäden welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Hilfspersonen beruht, ist ausgeschlossen.
    Der Frachtführer ist von der Haftung befreit , soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte.
    Die Haftung des Auftraggebers wegen Verlustes oder Beschädigung des Umzugsgutes wird auf den Betrag von EUR 8,33 je Kilogramm Fracht beschränkt. Dem Auftraggeber bleibt das Recht unbenommen, eine weitergehende Haftung zu vereinbaren oder das Gut zu versichern.
    Der Auftragnehmer hat bei Ansprüchen aus der Abwicklung dieses Vertrages zunächst ein Nachbesserungsrecht.
  2. Besondere Haftungsausschlussgründe
    Der Auftragnehmer ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
    • Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden;
    • ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender;
    • Behandeln; Verladen oder Entladen durch den Absender;
    • Beförderung von nicht durch den Auftragnehmer oder seiner Hilfskräfte verpacktem Gut in Behältern;
    • Verladen oder entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Lade- oder Entladestelle, nicht entspricht, sofern der Frachtführer den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat;
    • Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen;
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