AGB Fa. Vollbrecht Transporte, Inh. J. Ruhnke e.K.
- Leistung
Der Auftragnehmer und seine Hilfspersonen erfüllen die vertraglichen Verpflichtungen unter der Maßgabe der erforderlichen Sorgfalt und unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers nach geltendem Recht.
Der erteilte Auftrag bezieht sich auf die Umzugsdatenliste, sofern sie nicht durch den Auftragnehmer erstellt wurde.
Der Auftragnehmer kann sich zur Durchführung des Auftrages eines Frachtführers seiner Wahl bedienen. Er hat diesen unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt auszuwählen, anzuleiten und zu überwachen.
Mitarbeiter des Auftragnehmers oder von dessen Hilfspersonen sind nicht zur Durchführung von Elektro-, Dübel- oder Installationsarbeiten berechtigt. - Gefährliche Güter
Der Auftraggeber ist verpflichtet den Auftragnehmer darüber zu unterrichten, dass es sich bei dem Umzugsgut oder Teilen hiervon um gefährliche Gegenstände oder Stoffe handelt und den Auftraggeber auf mögliche Gefahren hinzuweisen, die von dem gefährlichen Gut ausgehen. - Vergütung
Der vereinbarte Rechnungsbetrag ist in bar oder in einer anderen vom Unternehmer akzeptierten Form zu begleichen.
Fälligkeit tritt bei Inlandstransporten mit vor Beginn des Entladens, bei Auslandstransporten mit Beginn der Beladung ein. Ausländische Barauslagen werden nach dem Tageswechselkurs abgerechnet.
Für bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare oder nicht bekannte und deswegen in der Auftragskalkulation nicht berücksichtigte Leistungen wird ein zusätzliches Entgelt fällig. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Auftraggeber den Leistungsumfang erweitert oder sich eine Erweiterung des Leistungsumfangs aufgrund einer falsch oder unvollständig ausgefüllten Umzugsdatenliste ergibt.